Neu ab 2009: Wahlrecht auf Arbeitslosenversicherung für Selbständige
In der Arbeitslosenversicherung tritt mit 1.1.2009 ein neues Opting-In-Modell für selbstständig Erwerbstätige in Kraft. Selbstständig tätige UnternehmerInnen können dann selbst entscheiden, ob sie künftig Zeiten in der Arbeitslosenversicherung ansammeln möchten oder nicht.
Für die ersten zehn Überstunden im Monat sind die Zuschläge im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens EUR 86,00 monatlich steuerfrei (§ 68 Abs. 2 EStG).
Sozialversicherung: Veränderlichen Werte 2009
Alle aktuellen sozialrechtlichen Werte für Mitarbeiter, Lohnverrechnung und Selbständige