Für alle natürlichen Personen (Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften) gilt ein genereller Gewinnfreibetrag für alle betrieblichen Einkünfte (Gewerbebetrieb, Selbstständige, Land- und Forstwirtschaft) in der Höhe von 13 %.
Der „Bildungsscheck“ ist eine Förderung für Weiterbildungsmaßnahmen, die Kleinunternehmen wettbewerbsfähiger machen und sie strategisch weiterentwickeln.
Für Investitionen in der Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2010 wird eine vorzeitige Abschreibung von 30 % (inkl. der linearen Abschreibung) gewährt. Die Steuerersparnis hängt von der Nutzungsdauer, der Gewinnhöhe und dem Steuertarif ab.