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Grundsätzlich sind Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere 7 Jahre hindurch aufzubewahren. Die 7-Jahres-Frist läuft vom Schluss eines Kalenderjahres. Zum ...
Ergänzende Information zu den neuen Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008
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