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Änderung im Umsatzsteuergesetz ab 1.1.2009

Der Umsatzsteuersatz von Arzneimittel wurde ab 1.1.2009 von 20 % auf 10 % gesenkt. In die Liste (Anlage zum UStG) der Umsätze, die dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegen, wurde eine neue Zahl „Z43a Arzneimittel“  eingefügt.
 

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