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Erbschafts- und Schenkungssteuer Mit 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an.
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Gewinnfreibetrag ab 1.1.2010 Für alle natürlichen Personen (Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften) gilt ein genereller Gewinnfreibetrag für alle betrieblichen Einkünfte (Gewerbebetrieb, Selbstständige, Land- und Forstwirtschaft) in der Höhe von 13 %.
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Vorzeitige Abschreibung für 2009 und 2010 Für Investitionen in der Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2010 wird eine vorzeitige Abschreibung von 30 % (inkl. der linearen Abschreibung) gewährt. Die Steuerersparnis hängt von der Nutzungsdauer, der Gewinnhöhe und dem Steuertarif ab.
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