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1   Link   Steuern
Aktuelles vom BMF
2   Link   Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein-Autobusse)
3   Link   Liste der begünstigten Spendenempfänger
4   Link   Freibetrag für investierte Gewinne
Mit dem KMU-Förderungsgesetz 2006 wurde ab der Veranlagung 2007 eine neue Investitionsbegünstigung (FbiG gemäß §10 EStG) für Einnahmen-Ausgaben-Rechner geschaffen.

Durch diese Begünstigung können bei EAR bis zu 10 % ihres steuerpflichtigen Gewinnes (max. € 100.000,-- im Kalenderjahr) als steuerfrei behandelt werden, wenn dieser Betrag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Freibetrages ist, dass im gleichen Jahr abnutzbare (neue) körperliche Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren angeschafft oder hergestellt werden. Zu den begünstigten Wirtschaftsgütern zählen des Weiteren bestimmte Wertpapiere, die auch zur Deckung der Pensionsrückstellung herangezogen werden können, wenn diese dem Anlagevermögen für mindestens vier Jahre gewidmet sind.

Im Falle des Verkaufs, der vorzeitigen Tilgung (z.B. von Anleihen) oder der Verbringung dieser Vermögenswerte in eine Betriebsstätte außerhalb des EU/EWR-Raumes vor Ablauf dieser 4-Jahres-Frist kommt es zu einer Nachversteuerung des Gewinnes.

Lediglich bei Wertpapieren konnte eine Nachversteuerung bisher durch Anschaffung eines begünstigten Wirtschaftsgutes vermieden werden.

Ab der Veranlagung 2008 muss diese Ersatzanschaffung aus einem begünstigten abnutzbaren Anlagegut bestehen. Im Falle der vorzeitigen Tilgung unterbleibt eine Nachversteuerung auch dann, wenn binnen 2 Monaten begünstigte Wertpapiere nachbeschafft werden.
5   Link   Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen
Wie allgemein bekannt, hat der VfGH die Verpflichtung zur Wertpapierdeckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen als verfassungswidrig aufgehoben.

Durch das Budgetbegleitgesetz 2007 kam es zu einer Neuregelung der Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen (§ 14 EStG). Für die Abfertigungsrückstellungen ist keine Wertpapierdeckung mehr vorgesehen.

Ab Beginn der Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni 2007 beginnen, besteht wieder eine Deckungsverpflichtung. Sie beträgt 50% des Rückstellungsbetrages am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.

Zur Deckung dienen bestimmte Wertpapiere sowie Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen. Der Strafzuschlag der Wertpapierunterdeckung beträgt 30%.

Natürliche Personen mit Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Ausgaben-Rechner) können einen Freibetrag für investierte Gewinne geltend machen (§ 10 EStG). Die Anschaffung von Wertpapieren bis zum 31.12.2008 ist zu empfehlen, wenn Einnahmen-Ausgaben-Rechner den Freibetrag für investierte Gewinne beanspruchen wollen und keine anderen begünstigten Investitionen 2008 erfolgt sind bzw. noch getätigt werden.
6   Link   Erbschafts- und Schenkungssteuer
Mit 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an.
7   Link   Kirchenbeitrag
Der Maximalbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags wurde ab 2009 von 100 auf 200 Euro erhöht.

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