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Anmeldung von Dienstnehmern Ab 1.1.2008 hat die Anmeldung von Dienstnehmern bei der Krankenkasse ausnahmslos vor Arbeitsantritt zu erfolgen.
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Überstundenzuschläge ab 1.1.2009 Für die ersten zehn Überstunden im Monat sind die Zuschläge im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens EUR 86,00 monatlich steuerfrei (§ 68 Abs. 2 EStG).
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NÖ-GKK - Vorsicht bei Abbuchungsauftrag Verzinsungen möglich!
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Dienstreisediäten - Ohne exakte Aufzeichnungen steuerpflichtig Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt seine strenge Judikaturlinie, dass Dienstreisediäten nur steuerfrei sind, wenn über jede einzelne Dienstreise leicht nachprüfbare Aufzeichnungen geführt werden.
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Erhöhtes KM-Geld seit 1.7.2008 Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges für Fahrten im Zuge einer Dienstreise anfallen. Mit dem amtlichen Kilometergeld sind • Treibstoff und Öl • Wartung und Reparaturen • Zusatzausrüstungen (Winterreifen, Schneeketten, etc.) • Autoradio • Navigationsgerät • Steuern und Gebühren • Versicherungen • Parkgebühren, Mautgebühren • Kredit- oder Leasingraten • Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs • Abschreibungen abgedeckt.
Die betrieblichen Fahrten können durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden.
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Pendlerpauschale und Kilometergeld Waren wegen der steigenden Treibstoffpreise ursprünglich bis zum 31.12.2009 befristet erhöht worden, dies wird nunmehr bis zum 31.12.2010 verlängert. Das kleine Pendlerpauschale beträgt ab einer Entfernung von 60 km € 154,75 pro Monat, das große Pendlerpauschale € 281,00 pro Monat. Das amtliche Kilometergeld beträgt weiterhin € 0,42 pro km für PKW.
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