|
1 |
Neue Förderungen für österreichische Lehrbetriebe Mit 28.6.2008 ist im Berufsausbildungsgesetz die neue Förderung von Lehrbetrieben in Kraft getreten. Die Förderungen werden über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern abgewickelt. Förderkriterien und Förderhöhen werden in einer eigenen Förderrichtlinie geregelt. Diese wird im Förderausschuss des Bundes-Berufsausbildungsbeirates beschlossen und gilt nach Bestätigung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.
Rückwirkend ab 28. Juni 2008 gibt es die neue Förderung für Lehrbetriebe. Diese wird von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern abgewickelt.
Das neue Fördersystem bringt für die Ausbildungsbetriebe viele Vorteile. Insgesamt stehen für alle Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, 265 Millionen Euro jährlich zur Verfügung – und das unbefristet.
Unabhängig von Größe und Branchenzugehörigkeit kann jedes Unternehmen von den neuen Förderungen profitieren. Engagement in eine qualitativ hochstehende Ausbildung unseres Fachkräftenachwuchses soll sich lohnen!
Die entsprechende Novelle zum Berufsausbildungsgesetz ist seit 28. Juni 2008 in Kraft. Die Förderkriterien und Förderhöhen werden in einer eigenen Förderrichtlinie geregelt. Diese wurde im Förderausschuss des Bundes-Berufsausbildungsbeirates beschlossen und gilt seit ihrer Bestätigung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit am 23. Juli 2008.
|