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Alleinverdienerabsetzbetrag – Entfall bei EhepartnerInnen ohne Kinder

Ab der Veranlagung 2011 steht Familien ohne Kind gem. § 106 Abs 1 EStG kein Alleinverdienerabsetzbetrag mehr zu. Als Ausgleich wurde für Pensionisten ein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag unter bestimmten Voraussetzungen in der Höhe von € 400,00 eingeführt.

Für EhepartnerInnen ohne Kinder stand letztmalig für das Kalenderjahr 2010 (Lohnsteuerabzug oder Veranlagung) der Alleinverdienerabsetzbetrag (€ 363,00 pro Jahr) zu.

 

Erhöhung der als Sonderausgabe abziehbaren Kirchensteuer

Kirchenbeiträge sind bis zur Veranlagung 2011 bis zu einer Höhe von € 200,00 und ab der Veranlagung 2012 bis € 400,00 jährlich abzugsfähig. Wichtig ist der Nachweis der Zahlungen.

 

Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus dem Jahr 2004

Grundsätzlich sind Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere 7 Jahre hindurch aufzubewahren. Die 7-Jahres-Frist läuft vom Schluss eines Kalenderjahres. Zum  31. 12. 2011 ist somit die Frist für Bücher, Aufzeichnungen und Geschäftspapiere aus dem Jahr 2004 ausgelaufen. Diese können daher ab 1. 1. 2012 vernichtet werden.

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Betriebsveranstaltungen (z.B.: Weihnachtsfeiern) bis 365 Euro pro Arbeitnehmer steuerfrei

Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B.: Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) gibt es pro
Arbeitnehmer und Jahr einen Steuerfreibetrag von 365 Euro. Ein eventueller Mehrbetrag ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.

 

Weihnachtsgeschenke bis maximal 186 Euro steuerfrei

(Weihnachts-)Geschenke an Arbeitnehmer sind innerhalb eines Freibetrages von 186 Euro jährlich
lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Sachzuwendungen handelt (z.B.: Warengutscheine, Goldmünzen). Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig.

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