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ZM – Zusammenfassende Meldung ab 1.1.2010

Die ZM muss bis zum Ende des Folgemonats beim österreichischen Finanzamt eingereicht werden, dass ist um 14 Tage früher als derzeit die Umsatzsteuervoranmeldung! Die Nichtabgabe einer ZM kann sanktioniert werden (1% des Umsatzes).
 

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