Für alle natürlichen Personen (Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften) gilt ein genereller Gewinnfreibetrag für alle betrieblichen Einkünfte (Gewerbebetrieb, Selbstständige, Land- und Forstwirtschaft) in der Höhe von 13 %.
Für alle natürlichen Personen (Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften) gilt ein genereller Gewinnfreibetrag für alle betrieblichen Einkünfte (Gewerbebetrieb, Selbstständige, Land- und Forstwirtschaft) in der Höhe von 13 %.