Ab der Veranlagung 2011 steht Familien ohne Kind gem. § 106 Abs 1 EStG kein Alleinverdienerabsetzbetrag mehr zu. Als Ausgleich wurde für Pensionisten ein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag unter bestimmten Voraussetzungen in der Höhe von € 400,00 eingeführt.
Für EhepartnerInnen ohne Kinder stand letztmalig für das Kalenderjahr 2010 (Lohnsteuerabzug oder Veranlagung) der Alleinverdienerabsetzbetrag (€ 363,00 pro Jahr) zu.


