Kirchenbeiträge sind bis zur Veranlagung 2011 bis zu einer Höhe von € 200,00 und ab der Veranlagung 2012 bis € 400,00 jährlich abzugsfähig. Wichtig ist der Nachweis der Zahlungen.
Kirchenbeiträge sind bis zur Veranlagung 2011 bis zu einer Höhe von € 200,00 und ab der Veranlagung 2012 bis € 400,00 jährlich abzugsfähig. Wichtig ist der Nachweis der Zahlungen.